Mitgliedschaft für Privatpersonen

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der TanzVereinigung Schweiz TVS. Dank Ihrer Unterstützung wächst der Stellenwert des Tanzens im Bereich Gesundheitsförderung, Sport, Bildung und Kultur von Tag zu Tag.

 

Sie möchten einen Beitrag leisten, damit wir weitere sinnreiche Projekte ins Leben rufen und unterstützen können?

Mit einer Fördermitgliedschaft setzen Sie sich direkt für eine lebendige Tanzkultur in der Schweiz ein, welche sozial benachteiligte Gruppen sowie Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung miteinschliesst. Zudem haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der TVS ImpulsTagung interessante Akteure der Tanzszene persönlich kennen zu lernen.

Weitere Informationen zur Fördermitgliedschaft


Sie möchten die Vorteile des Tanzens selbst erleben und dabei von der Partnerschaft zwischen TVS und SWICA profitieren?  

SWICA fördert das Tanzen und unterstützt Sie aus der Zusatzversicherung COMPLETA FORTE mit 90% der Kosten, im MAximus 300 Franken und COMPLETA  PRAEVENTA mit 50% der Kosten, im Maximum 300 Franken pro Kalenderjahr. Die Zusatzversicherung OPTIMA deckt zusätzlich 90% der darüber hinausgehenden Kosten, im Maximum 300 Franken pro Kalenderjahr. So können sich Tanzbeiträge bis 900 Franken pro Jahr ergeben.

Zudem hat die TanzVereinigung Schweiz TVS für Sie und ihre Familie einen Kollektivvertrag  mit SWICA vereinbart. TVS Passivmitglieder erhalten dank der Partnerschaft 15% Rabatt auf allen HOSPITA Spitalversicherungen (Ausgenommen HOSPITA Allgemein mit 10% Rabatt). Nehmen Sie am BENEVITA Bonusprogramm teil, profitieren Sie zusätzlich von Prämienrabatten auf die genannten Versicherungen.

Entdecken Sie jetzt Ihre Vorteile

 


So werden Sie Mitglied


Ihr SWICA-Berater oder Ihre SWICA-Beraterin füllt das Anmeldeformular gerne für Sie aus.

 

SWICA Beitrittsformular

 

Folgende Jahresmitgliedschaften sind möglich

  • Einzelperson ab 19. Lebensjahr: CHF 40.00
  • Alleinerziehende mit Kind/er*: CHF 40.00
  • Paar mit Kind/er*: 2 x CHF 40.00

*Kind/er im gleichen Haushalt, bis zum 19. Lebensjahr.

 

Kündigung


Die Kündigung kann per Ende des laufenden Kalenderjahres, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, erfolgen.

Statt Nachsorge setzt SWICA auf Vorsorge und belohnt Ihren gesundheitsorientierten Lebensstil mit grosszügigen Beiträgen an Tanzen und mit dem BENEVITA-Bonusprogramm. Es lohnt sich, das Angebot von SWICA genauer zu anzuschauen.

SWICA-Tipp: Tanzen ist eine der wenigen Sport- und Bewegungsarten, die sich für jeden Typ, jedes Alter und jede Figur eignet. Tanzen Sie für Ihre Gesundheit!